Auszug ArbSchG
Aus dem ArbSchg ergeben sich Pflichten für Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (...)
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch (...)
...
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.